Arpingi

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Arpingi

Die Bauernschaft Erpen umfaßte einst außer Erpen auch noch Timmern, Strang sowie Rothenfelde und gehörte zum Kirchspiel Dissen. Dieses Kirchspiel bildete mit den weiteren Bauernschaften Aschen, Aschendorf, Nolle und dem Dorf Dissen sowie dem Landgut Palsterkamp die alte Vogtei Dissen im Amt Iburg, das zum Hochstift Osnabrück gehörte. Das Hochstift Osnabrück war der weltliche Einflußbereich des (Fürst-) Bischofs von Osnabrück.

Erpen ist eine der ältesten Bauernschaften im ganzen Osnabrücker Land. Die erste urkundliche Erwähnung reicht in das Jahr 851 zurück, daher feiern wir im Jahr 2001 auch ihr 1150-jähriges Bestehen.

In einer Urkunde vom 8. Dezember 851 verschenkte der Kaiser Ludwig der Deutsche, ein Enkel Karls des Großen, bei seinem Besuch des reichen Klosters Herford unter anderem einen Hof mit der darauf wohnenden Familie in der Bauernschaft genannt Arpingi (= Erpen) an das Kloster Herford ("in eodem pago, quod dicitur sutherbergi, in villa, quae vocatur arpingi unum mansum cum familia supermanente" = in demselben Gau, der Sutherbergi heißt, in der Bauernschaft [villa!] mit Namen Arpingi, einen Hof mit der darauf wohnenden Familie).

Später sind außer "Arpingi" die Schreibweisen "Erpinken", "Erpynken" oder "Erpingen" erwähnt, die aus dem im Mittelalter in der Region häufigen Familiennamen "Arpo" oder "Erpo" hervorgingen (= "Der Rötliche"). Es ist möglich, daß dieses "Rötliche" das "gerodete Land" meint, das zur Besiedelung erforderlich ist.

Die urgermanische Nachsilbe "-ing" bedeutete von jeher und für jedermann Haus und Hof und alles, was sein ist ("zu gehörig zu"). So meint "Erpen" wohl "das Gesamtbesitztum des Erpo".

Der Name Timmern (früher auch: Thymmern, Timmeren) ist mit dem heutigen "Zimmer" verwandt. Das althochdeutsche "zimbar" bezeichnete ursprünglich das Bauholz. Später hatte es dann auch den Sinn des daraus errichteten Holzgebäudes, schließlich der darin befindlichen Wohnung und heute des einzelnen Raumes.

So bedeutet der alte Name "Timmern" den Ort, wo das Bauholz wuchs.

Schon früh ist von der Erpener "Mark" die Rede. Der Begriff Mark bezeichnet hier das Gesamtgebiet einer Bauernschaft. Die Bauernschaft (Markgenossenschaft) ist nichts anderes als ein Sammelbegriff für mehrere benachbarte Einzelhöfe zum Zweck gegenseitiger Hilfe bei Unglück, Krankheit oder Tod, Brand und anderem. Sie besteht aus dem in Privatnutzung stehenden Ackerland und dem Gemeinland (gemeine [= allgemeine] Mark, Allmende) zum ursprünglich freien Gebrauch für jedermann.

Ihre Grenzen ("Marke" ist auch das alte Wort für "Grenze") zu den Nachbarmarken werden durch einfache Merkzeichen abgetrennt, etwa durch Bäche, besonders aber durch den Wald oder auch einzelne Bäume, besonders durch Eichen, in die Zeichen gehauen wurden.

Zu Anfang der Besiedlung gab es nur die gemeine Mark, die allen gleichermaßen zur Verfügung stand. Ein jeder holte sich dort Steine oder Sand oder Holz zum Bauen oder Brennen, trieb die Schweine zur Mast unter Eichen und Buchen oder Kühe und Schafe in die Auen. Nach und nach siedelten sich immer mehr Menschen an und der Bedarf an der Mark wurde größer, so daß genossenschaftliche Regelungen über die Nutzung getroffen wurden .

Stets war Erpen eine wirkliche Bauernschaft. Die Felder erreichten eine solche Größe, daß sie die Menschen ernähren konnten, zeitweilig gab es auch einen gewissen Wohlstand. Im Vordergrund stand früher die Acker-, nicht die Viehwirtschaft. Die Gemeinschaftsfläche war so groß, daß die Altbauern das Ansetzen von neuen Siedlern dulden. Die Besiedelung wurde nicht so dicht, daß je von einem Weichbild (Wigbold), wie Dissen, gesprochen werden konnte.

Typisch ist in Erpen das niederdeutsche Hallenhaus mit seiner giebelseitigen, großtürigen Einfahrt, mit der weit ausholenden Deele, den beidseitig aufgereihten Viehständen und den rückseitigen Wohnräumen. Allerdings sind die Bauernhöfe infolge zahlreicher Brände und Zerstörungen meist recht jung; außer einem von etwa 1795 wurden sie im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts erbaut.